Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen und zwar unter Verwendung der durch die FORTIS-FAKULTAS GmbH zur Verfügung gestellten Formulare.
Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Einganges. Nach Ablauf einer Woche nach Eingang der verbindlichen Anmeldung bei uns kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns zu Stande, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung unsererseits bedarf, soweit nicht binnen dieser Frist die FORTIS-FAKULTAS GmbH das Zustandekommen des Vertrags schriftlich ablehnt. Insoweit erklären Sie in dem Anmeldeformular einen Verzicht auf eine ausdrückliche Vertragsbestätigung.
Sie erhalten spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn weitere Informationen zum Inhalt und zur Organisation.
Sollte ein Kurs schon belegt sein, werden Sie durch uns informiert und gegebenenfalls Ausweichtermine benannt.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Anmeldungs- und Zahlungsbedingungen, mithin die Geschäftsbedingungen der Fort- und Weiterbildung der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH als verbindlich an.
Zahlungsfristen
Die Bezahlung der Kursgebühr muss bis spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn einer Veranstaltung geschehen. Bitte überweisen Sie die Kursgebühren auf unsere Bankverbindung: DKB Deutsche Kredit Bank AG, BLZ 120 300 00, Konto 148 259 5. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Vor- und Familiennamen und die Kursbezeichnung an. Entscheidend ist der Tag des Geldeinganges, da ein verspäteter Eingang zum Verlust des Kursplatzes führen kann.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der Zahlbetrag unserem Konto gutgeschrieben und dieser verfügbar ist.
Wir sind berechtigt, auch bei anders lautender Vorgabe seitens des Käufers Zahlungen zunächst auf die ältesten Forderungen oder bei bestehenden und bereits vorhandenen Kosten und Zinsen auf diese und dann auf diese Forderungen anzurechnen.
Die Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als realisiert, wenn der Betrag unseren Konten endgültig gutgeschrieben und dieser verfügbar ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ab Verzugseintritt werden bankübliche Überziehungszinsen zuzüglich eines sonstigen Verzugsschadens, jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Bei Verschlechterung der Vermögenssituation des Käufers, so bei Zahlungsstockung, Zahlungsverzug, Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber diesem, Beantragung des Insolvenzverfahrens usw. sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen, auch gestundete, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen bis zur Erfüllung unserer Forderungen einzustellen sowie Vorauszahlungen zu verlangen.
Rechnungen werden, wie im Anmeldeformular zum jeweiligen Kurs gewählt, standardmäßig an die genannte E-Mail-Adresse versandt. Eine abweichende Rechnungs-Mailadresse ist möglich (Firmen-E-Mail). Der Kunde stimmt damit einer unverschlüsselten Versendung der Rechnung zu (B2B sowie B2C). Sollte ein Kunde mit der unverschlüsselten Übermittlung einer PDF-Rechnung nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit eine physische Rechnung „Papierrechnung“ per Post auf die im Anmeldeformular genannte Anschrift zu erhalten. Dies muss im Anmeldeformular zum Kurs ausdrücklich gewünscht werden.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben fällig. Erfolgt auch nach einer Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen werden sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des zahlungspflichtigen Kunden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch in Wechsel- und Scheckklagen) ist, wenn der Käufer Kaufmann/Unternehmer ist, der Sitz unserer Gesellschaft. Als Erfüllungsort wird, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.
Rücktritt
Rücktritte vom Kursplatz müssen schriftlich erfolgen, dabei ist der Posteingang maßgebend. Eine Stornierung der Veranstaltungsteilnahme ist bis 3 Wochen vor Beginn schadlos möglich. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 20 – 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhält der Interessent 60% der Veranstaltungsgebühren abzüglich € 20,00 Verwaltungsgebühr zurückerstattet. Wird diese Frist unterschritten, besteht leider kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren. Es besteht jedoch die Möglichkeit in diesem Fall einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der ebenfalls die für die Veranstaltungsteilnahme notwendigen Voraussetzungen (und ggf. Nachweise) erbringen muss.
Absage wegen höherer Gewalt/Rücktrittsrecht
Der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH steht das Recht zu, vom Vertrag unter folgenden Voraussetzungen zurückzutreten:
- Die Mindestteilnehmerzahl für die maßgebliche Veranstaltung wird bis 3 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin nicht erreicht.
- Der für die Veranstaltung vorgesehene Referent kann aus von ihm und von der FORTIS-FAKULTAS GmbH nicht zu vertretenden Umständen die Veranstaltung nicht abhalten
Dieses Rücktrittsrecht ist von der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH unverzüglich nach Vorlage des Rücktrittsgrundes auszuüben und schriftlich gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch jeglicher Art ist seitens des Teilnehmers ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz des Veranstalters.
Änderung der Veranstaltung und Kündigungsrecht des Teilnehmers
Änderung des Zeitplanes, des Ablaufes der Veranstaltung und der Veranstaltungsleitung, sind jedoch, insbesondere aus obengenannten Gründen vorbehalten. Sollten Änderungen stattfinden, steht dem Teilnehmer jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches dieser binnen von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich ausüben kann. Maßgebend ist hierbei der fristgerechte Zugang der Kündigungserklärung.
Kursreihenfolge
Bei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen muss die Kursreihenfolge eingehalten werden. Sie ist dem Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.
Veranstaltungsbescheinigungen/Zertifikate
Veranstaltungsbescheinigungen werden nach Absolvierung des gesamten Kurses erteilt. Bei zeitweiliger Abwesenheit bzw. vorzeitigem Abbruch werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
Haftung
Die Medizinische Akademie Sachsen übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden oder für den Verlust von Sachen, die einem Veranstaltungsteilnehmer vor, während oder nach einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, der Schaden wurde von einem Mitarbeiter oder Referenten der Medizinische Akademie Sachsen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei Anwendungsdemonstrationen und praktischer Arbeit, die die Teilnehmer und Referenten an Patienten oder anderen Teilnehmern vornehmen, handeln diese auf eigene Gefahr und Risiko. Das Infektionsschutzgesetz findet in allen Bereichen der Weiterbildung Anwendung und ist von allen Teilnehmern, Dozenten und Angestellten der FORTIS-FAKULTAS GmbH/Medizinische Akademie Sachsen zu befolgen.