AGB

Anmeldung

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen und zwar unter Verwendung der durch die FORTIS-FAKULTAS GmbH zur Verfügung gestellten Formulare.
Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Einganges. Nach Ablauf einer Woche nach Eingang der verbindlichen Anmeldung bei uns kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns zu Stande, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung unsererseits bedarf, soweit nicht binnen dieser Frist die FORTIS-FAKULTAS GmbH das Zustandekommen des Vertrags schriftlich ablehnt. Insoweit erklären Sie in dem Anmeldeformular einen Verzicht auf eine ausdrückliche Vertragsbestätigung.
Sie erhalten spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn weitere Informationen zum Inhalt und zur Organisation.
Sollte ein Kurs schon belegt sein, werden Sie durch uns informiert und gegebenenfalls Ausweichtermine benannt.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Anmeldungs- und Zahlungsbedingungen, mithin die Geschäftsbedingungen der Fort- und Weiterbildung der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH als verbindlich an.

Zahlungsfristen

Die Bezahlung der Kursgebühr muss bis spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn einer Veranstaltung geschehen. Bitte überweisen Sie die Kursgebühren auf unsere Bankverbindung: DKB Deutsche Kredit Bank AG, BLZ 120 300 00, Konto 148 259 5. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Vor- und Familiennamen und die Kursbezeichnung an. Entscheidend ist der Tag des Geldeinganges, da ein verspäteter Eingang zum Verlust des Kursplatzes führen kann.

Rücktritt

Rücktritte vom Kursplatz müssen schriftlich erfolgen, dabei ist der Posteingang maßgebend. Eine Stornierung der Veranstaltungsteilnahme ist bis 3 Wochen vor Beginn schadlos möglich. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 20 – 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhält der Interessent 60% der Veranstaltungsgebühren abzüglich € 20,00 Verwaltungsgebühr zurückerstattet. Wird diese Frist unterschritten, besteht leider kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren. Es besteht jedoch die Möglichkeit in diesem Fall einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der ebenfalls die für die Veranstaltungsteilnahme notwendigen Voraussetzungen (und ggf. Nachweise) erbringen muss.

Absage wegen höherer Gewalt/Rücktrittsrecht

Der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH steht das Recht zu, vom Vertrag unter folgenden Voraussetzungen zurückzutreten:

  • Die Mindestteilnehmerzahl für die maßgebliche Veranstaltung wird bis 3 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin nicht erreicht.
  • Der für die Veranstaltung vorgesehene Referent kann aus von ihm und von der FORTIS-FAKULTAS GmbH nicht zu vertretenden Umständen die Veranstaltung nicht abhalten

Dieses Rücktrittsrecht ist von der FORTIS-FAKULTAS Bildungsgesellschaft mbH unverzüglich nach Vorlage des Rücktrittsgrundes auszuüben und schriftlich gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch jeglicher Art ist seitens des Teilnehmers ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz des Veranstalters.

Änderung der Veranstaltung und Kündigungsrecht des Teilnehmers

Änderung des Zeitplanes, des Ablaufes der Veranstaltung und der Veranstaltungsleitung, sind jedoch, insbesondere aus obengenannten Gründen vorbehalten. Sollten Änderungen stattfinden, steht dem Teilnehmer jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches dieser binnen von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich ausüben kann. Maßgebend ist hierbei der fristgerechte Zugang der Kündigungserklärung.

Kursreihenfolge

Bei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen muss die Kursreihenfolge eingehalten werden. Sie ist dem Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.

Veranstaltungsbescheinigungen/Zertifikate

Veranstaltungsbescheinigungen werden nach Absolvierung des gesamten Kurses erteilt. Bei zeitweiliger Abwesenheit bzw. vorzeitigem Abbruch werden keine Bescheinigungen ausgestellt.

Haftung

Die Medizinische Akademie Sachsen übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden oder für den Verlust von Sachen, die einem Veranstaltungsteilnehmer vor, während oder nach einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, der Schaden wurde von einem Mitarbeiter oder Referenten der Medizinische Akademie Sachsen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei Anwendungsdemonstrationen und praktischer Arbeit, die die Teilnehmer und Referenten an Patienten oder anderen Teilnehmern vornehmen, handeln diese auf eigene Gefahr und Risiko. Das Infektionsschutzgesetz findet in allen Bereichen der Weiterbildung Anwendung und ist von allen Teilnehmern, Dozenten und Angestellten der FORTIS-FAKULTAS GmbH/Medizinische Akademie Sachsen zu befolgen.