Hygieneregeln/Festlegungen Corona

Belehrung zum Umgang mit Corona

Gemäß Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 05.03.2021 dürfen berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gesundheitsfachberufe stattfinden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten (Name, Vorname und Telefonnummer) zu erfassen. Aufgrund Ihrer Anmeldung zum Kurs sind diese Daten vorhanden. Deshalb bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift am ersten Kurstag wie folgt:

Der Zugang zum Gebäude ist nicht gestattet, wenn Sie:

–      ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl) bzw. Sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind,

–        innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2-infizierten Person Kontakt hatten,

Folgende Regeln sind zwingend einzuhalten:

  • Nach Betreten des Gebäudes An der Wiesenmühle 1 sind die Hände am Eingang zu desinfizieren.
  • Auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude ist das Tragen einer FFP 2- oder einer medizinischen Schutzmaske erforderlich. Während des Unterrichts darf der MNS abgelegt werden.
  • Im Gebäude und auf dem Gelände dürfen sich während der Pausen keine Gruppen bilden. Ein ausreichender Abstand ist einzuhalten.
  • Der Kursraum ist regelmäßig zu lüften.
  • Die Niesetikette ist einzuhalten.
  • Die Liegen sind mit einem Laken versehen, bitte bringen Sie noch ein eigenes Handtuch mit.
  • Für die Toilettenbenutzung sind die gekennzeichneten Laufwege zu nutzen, um mgl. eine Begegnung zu verhindern. Für die Händehygiene sind Seife und Trockner zu verwenden.
  • Die Laufwege im Gebäude sind einzuhalten:

          ° Mitteltreppe nach oben zur Cafeteria benutzen

          ° Einbahnregelung in der Cafeteria beachten

          ° Treppenhäuser nach unten benutzen

  • Das Gebäude ist nach Kursende unverzüglich zu verlassen.